Die Tageweise Verhinderungspflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung, die dazu dient, pflegende Angehörige zu entlasten, wenn sie vorübergehend verhindert sind, die Pflege zu übernehmen. Dies kann beispielsweise aufgrund von Urlaub, Krankheit oder anderen unvorhergesehenen Umständen notwendig sein. Diese Regel orientiert sich an der Abwesenheitszeit von mehr als 8 Std. täglich. In der Regel erfolgt diese Option stationär.

Voraussetzungen für die Nutzung der Verhinderungspflege

  1. Pflegebedürftigkeit: Die Verhinderungspflege steht Personen mit anerkannter Pflegebedürftigkeit der Pflegegrade 2 bis 5 zu.
  2. Pflegeperson: Die Pflegeperson muss normalerweise eine pflegebedürftige Person mindestens 6 Monate in häuslicher Umgebung gepflegt haben.

ACHTUNG: Vorpflegezeit bedeutet nicht, die Zeit, in der der Pflegegrad bestanden haben muss, sondern dass jemand seit 6 Monaten Pflege und /oder Betreuung braucht. Es ist immer, wenn es nicht grade ein Unfall ursächlich für die Pflegebedürftigkeit war, immer argumentierbar und nutzbar.

Beantragung der Tageweise Verhinderungspflege

1.Antragstellung: Der Antrag auf die Tageweise Verhinderungspflege wird bei der zuständigen Pflegekasse gestellt, mit einem kasseneigenen Formular.

2. Nutzen sie die Verhinderungspflege ambulant, erhalten Sie ein Abrechnungsformular, dieses muss nach erfolgter Pflege wieder eingereicht werden. Nutzen sie es stationär, rechnet der Leistungserbringer selbstständig ab.

3.Frühzeitige Planung: Es ist empfehlenswert, die Verhinderungspflege frühzeitig zu planen, grade Plätze in stationären Einrichtungen sind schnell vergeben.

Nutzung der tageweisen Verhinderungspflege

Grundsätzlich für einen Zeitraum von bis zu sechs Wochen (42 Tage) pro Kalenderjahr

Für die Verhinderungspflege steht ein jährliches Budget von bis zu 2418€ zur Verfügung, wenn es aus Mitteln der Kurzzeitpflege aufgestockt wird.

ACHTUNG: Bei tageweiser Verhinderungspflege wird das Pflegegeld gekürzt! An den Tagen, an denen tageweise Verhinderungspflege stattfindet, wird das anteilige Pflegegeld um 50 % gekürzt. Im Umkehrschluss bedeutet es, dass in Fällen tageweiser Verhinderungspflege noch 50 % des anteiligen Pflegegeldes für die relevanten Tage ausgezahlt wird.

Bei Versorgung in einer Einrichtung durchaus eine sinnvolle Nutzung des Budget, bei ambulanter Versorgung empfiehlt sich aus Pflegeberatungssicht immer eine Nutzung der stundenweise Verhinderungspflege!!

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