Die Verhinderungspflege ist eine wichtige Unterstützung für pflegende Angehörige, die zeitweise auf eine Entlastung angewiesen sind. Hierbei handelt es sich um eine Leistung der Pflegeversicherung, die stundenweise und ambulant in Anspruch genommen werden kann. Diese Form der Pflege ermöglicht es, dass die Pflegeperson eine Auszeit nehmen kann, sei es für eigene Erholung, Termine oder andere Verpflichtungen. Der Zeitrahmen der Auszeiten ist unter 8 Stunden. Bei über 8 Stunden kann die tageweise Verhinderungspflege genutzt werden.

Voraussetzungen für die Nutzung der Verhinderungspflege:

  1. Pflegebedürftigkeit: Die Verhinderungspflege steht Personen mit anerkannter Pflegebedürftigkeit der Pflegegrade 2 bis 5 zu.
  2. Pflegeperson: Die Pflegeperson muss normalerweise eine pflegebedürftige Person mindestens 6 Monate in häuslicher Umgebung gepflegt haben.

    ACHTUNG: Vorpflegezeit bedeutet nicht, die Zeit, in der der Pflegegrad bestanden haben muss, sondern dass jemand seit 6 Monaten Pflege und /oder Betreuung braucht. Es ist immer, wenn es nicht grade ein Unfall ursächlich für die Pflegebedürftigkeit war, immer argumentierbar und nutzbar.

    • Es muss immer eine Pflegeperson (Nachbarin/Freund) eingetragen werden, die verhindert ist, sonst kann das Budget nicht genutzt werden!
  3. Nachweis der Verhinderung: Die Verhinderungspflege kann genutzt werden, wenn die Pflegeperson zeitweise an der Pflege gehindert ist, beispielsweise aufgrund von privaten Terminen unter 8 Stunden. Beachte: Krankheit und Urlaub als Grund setzten eine tageweise Verhinderung voraus!
  4. Es muss ein Antrag bei der Pflegekasse gestellt werden. Bei zugelassenen Diensten erfolgt eine Abrechnung in der Regel über diese, bei Privatpersonen muss die Abrechnung selbst eingereicht werden.

Möglichkeiten der Nutzung der Verhinderungspflege:

  1. Stundenweise Entlastung: Die Verhinderungspflege kann stundenweise genutzt werden. Dies ermöglicht der Pflegeperson, für kurze Zeiträume Unterstützung zu erhalten, ohne dass die pflegebedürftige Person dauerhaft aus der gewohnten Umgebung entfernt wird.
  2. Ambulante Betreuung: Die Verhinderungspflege kann auch ambulant in Anspruch genommen werden. Dabei kommt eine qualifizierte Pflegekraft, Pflegedienste oder Alltagsbegleitungen nach Hause, um die pflegebedürftige Person zu betreuen. Dies bietet eine flexible Lösung, die individuell auf die Bedürfnisse der Familie abgestimmt werden kann.
  3. Leistungserbringer: Alle privaten Personen ab 14 Jahren können Verhinderungspflege leisten.
    • Bei Angehörigen bis 2. Grad verwandt oder verschwägert, sowie in häuslicher Gemeinschaft leben können auch die Verhinderungspflege erbringen, aber dann steht nur ein Budget von dem 1,4 fachen Satz des Pflegegeldes zur Verfügung, zzgl Fahrtkosten zur Verfügung.
    • Sind die Personen nicht verwandt, dann sollte ist der Stundensatz so zu wählen, dass darin die Aufwandsentschädigung und die Fahrtkosten enthalten sind.
  4. Kombination mit anderen Leistungen: Die Verhinderungspflege kann mit anderen Leistungen, wie Tagespflege und dem Entlastungsbetrag, der Pflegeversicherung kombiniert werden, um eine umfassende Versorgung sicherzustellen.
    • Das Budget für die Verhinderungspflege ist in der Pflegeversicherung begrenzt und wird als jährlicher Betrag festgelegt. Für die Verhinderungspflege stehen Ihnen maximal 1.612 Euro pro Kalenderjahr zur Verfügung. Dieser Betrag kann flexibel auf verschiedene Formen der Verhinderungspflege aufgeteilt werden, beispielsweise stundenweise Betreuung durch Angehörige, ambulante Pflegedienste oder auch in Kurzzeitpflegeeinrichtungen, ebenso kann man es pro Jahr vermischen und tage-, als auch stundenweise nutzen. Das Budget  ist erweiterbar auf 2418€. Hierfür stehen 806 € aus dem Topf der Kurzzeitpflege zur Verfügung, der dann um diesen Betrag gekürzt wird.

Die Möglichkeit der Verhinderungspflege bietet pflegenden Angehörigen die notwendige Flexibilität und Unterstützung, um ihre Pflegeaufgaben langfristig und gesundheitsfördernd bewältigen zu können.

Die Abrechnung kann 4 Jahre rückwirkend erfolgen.

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