Informationssammlung rund um die Entlastungsleistungen

Definition Nachbarschaftshilfe

  • Nachbarschaftshilfe zählt zu den sogenannten niedrigschwelligen Entlastungsleistungen. Dabei wird eine pflegebedürftige Person von einem anerkannten Nachbarschaftshelfer betreut und im Alltag entlastet. Es soll die Versorgung der Pflegebedürftigen gestärkt und gesichert werden, als auch die Pflegenden Angehörigen Unterstützung bieten.
  • Nachbarschaftshilfe gilt damit als Leistung zur Unterstützung im Alltag und diese kann in den meisten Bundesländern durch die Pflegekasse finanziert werden, über den Entlastungsbetrag. Dazu muss sie im Landesrecht zur Abrechnungsmöglichkeit der 125€ Entlastungsbudget anerkannt ist. Es gibt je Bundesland unterschiedliche Voraussetzungen und ist nicht gleich zu setzen mit einem Anerkannten Angebot zur Unterstützung im Alltag nach §45.

Nachbarschaftshilfe als Betreuungsangebot oder als Unterstützung im Alltag

Nachbarschaftshilfe

Folgende Hilfen sind möglich:

  • Gespräche und Zuwendung
  • Gemeinsame Spaziergänge
  • Spiele spielen, singen, basteln
  • Begleitung bei Ausflügen
  • Leichte Bewegung wie Gymnastik
  • Gedächtnistraining bei Demenz
  • Hilfe im Haushalt wie Kochen, Putzen, Wäschewaschen, Einkaufen
  • Gartenarbeit
  • Unterstützung beim Organisieren des Alltags
  • Begleitung zu Arztterminen
  • Unterstützung beim Aufrechterhalten sozialer Kontakte
  • Hilfen zur Bürokratischen Unterstützung, gemeinsames ausfüllen und gemeinsames stellen von Antragen
  • Anrufe bei Behörden begleiten

Kosten für Nachbarschaftshilfe (mit Pflegegrad)

  • Nachbarschaftshelfer bekommen kein Gehalt, sondern eine Aufwandsentschädigung.
  • Im Rahmen der niedrigschwelligen Betreuungs- und Entlastungsangeboten für Pflegebedürftige ist Nachbarschaftshilfe ein Ehrenamt.
  • Helfende Personen erhalten – je nach Landesrecht des Bundeslandes – eine Aufwandsentschädigung von fünf bis 12 Euro die Stunde von der Pflegekasse, sofern sie als Nachbarschaftshelfer anerkannt sind.
  • Ist ein Pflegekurs als Grundlage nötig, so tragen die Pflegekassen die Kosten.
  • Die Nachbarschaftshilfe ist eine Vorableistung, das bedeutet der Pflegebedürftige muss die Nachbarschaftshilfe erst bezahlen und bekommt sie nach Abrechnung mit der Kasse erstattet. Eine direkte Zahlung an den Helfer erfolgt nicht und ist auch nicht vorgesehen.
Entlastungsleistungen

 

Finanzierung über Entlastungsbetrag

  • Alle Pflegebedürftigen der Pflegegrade 1 bis 5 haben einen Anspruch auf Entlastungsleistungen, wenn sie zuhause gepflegt werden. Dieser Entlastungsbetrag (125 €) kann für Nachbarschaftshilfe eingesetzt werden, sofern es das Landesrecht es zulässt und der/ die Nachbarschaftshelfer*in die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt.

Antrag auf Nachbarschaftshilfe bei der Pflegekasse stellen

  • Um Nachbarschaftshilfe bei der Pflegekasse zu beantragen (sofern dies nach Landesrecht möglich ist), muss der Versicherte bei der Pflegekasse den Antrag auf Anerkennung der Nachbarschaftshilfe stellen.

Folgend sind je nach Bundesland die aktuellen Regelungen ausgeführt.

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