
Beschreibung
Anerkennung zur Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI: Qualifizierte Beratung für Pflegegeldempfänger.
Anerkanntes Angebot zur Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI (gemäß AnFöVO NRW)
Angebote
Beratung
Betreuungsangebote
Haushaltsnahe Hilfen
Begleitdienste
Qualifikationen
- Examinierte Altenpflegerin: Fundierte Ausbildung und umfassende praktische Erfahrung.
- Anerkennung zur Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI: Qualifizierte Beratung für Pflegegeldempfänger.
- Anerkanntes Angebot zur Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI (gemäß AnFöVO NRW): Dies ermöglicht die Abrechnung von Betreuungs- und Entlastungsleistungen über die Pflegekasse. (Durchführung der Verordnung über die Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag und Förderung der Weiterentwicklung der Versorgungsstruktur in Nordrhein-Westfalen (Anerkennungs- und Förderungsverordnung - AnFöVO). Anerkennung erteilt am 11.04.2025 durch zuständige Behörde Stadt Bonn.)
- Umfassende Kenntnisse in individueller Beratung, empathischer Kommunikation und würdevoller Begleitung, insbesondere auch bei Demenzerkrankungen.
- Erfahrung in der Durchführung digitaler Schulungs- und Beratungsangebote.
- Spezifische Weiterbildungen im Bereich Coaching (Beratung in der Pflege nach § 45 und § 37 Abs. 3 SGB XI).
- Regelmäßige Teilnahme an Fort- und Weiterbildungen, um stets auf dem neuesten Stand der pflegewissenschaftlichen Erkenntnisse und gesetzlichen Rahmenbedingungen zu sein.
- Aktuelle Erste-Hilfe-Kenntnisse.
Preisinformationen
Für meine anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag nach § 45 SGB XI gilt folgender Stundensatz:
Stundensatz: 39,50 € (dies entspricht dem in NRW ab 19.02.2026 geltenden Höchstsatz für anerkannte Angebote)
Fahrtkostenpauschale: 5,00 € pro Einsatz.
Beratungseinsätze nach §37.3 SGB XI sind für Pflegebedürftige kostenfrei.
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