Wichtige Nummern in der Pflege
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Jetzt anrufen Pflegeberatung & Information
Pflegetelefon
Bundesfamilienministerium · Mo–Do 9–18 Uhr
Vereinbarkeit Pflege & Beruf, Entlastungsmöglichkeiten030 20 17 91 31
AnrufenBürgertelefon Pflegeversicherung
Bundesgesundheitsministerium · Mo–Mi 8–16 Uhr · Do 8–18 Uhr · Fr 8–12 Uhr
Fragen zu Pflegeleistungen und gesetzlichen Ansprüchen030 340 606 02
AnrufenAlzheimer-Telefon
Deutsche Alzheimer Gesellschaft · Mo–Do 9–18 Uhr · Fr 9–15 Uhr
Beratung bei Demenz für Betroffene und Angehörige030 259 37 95 14
AnrufenPsychische Unterstützung
💚Telefonseelsorge
24 Stunden · 365 Tage · kostenlos · anonym
Bei psychischer Belastung, Überforderung oder Krisen0800 111 0 111
Auch erreichbar: 0800 111 0 222 · 116 123
Jetzt anrufen 🔍Pflegeberater vor Ort finden
Jeder Pflegebedürftige hat Anspruch auf kostenlose Beratung nach § 37 Abs. 3 SGB XI — ein Berater kommt auch zu Ihnen nach Hause.Berater in meiner Nähe finden Häufige Pflegesituationen — was jetzt tun?
🏥 Nach einem Krankenhausaufenthalt
- Entlassmanagement des Krankenhauses nutzen — Sie haben ein Recht darauf
- Pflegekasse informieren und Kurzzeitpflege beantragen
- Verhinderungspflege prüfen wenn die Hauptpflegeperson noch nicht verfügbar ist
- §7a-Pflegeberatung anfordern — die Pflegekasse muss diese innerhalb von 2 Wochen anbieten
📋 Pflegegrad beantragen
- Formloser Antrag telefonisch oder schriftlich bei der Pflegekasse stellen
- Leistungen gelten rückwirkend ab Antragsdatum — so früh wie möglich anrufen
- Pflegetagebuch führen (mindestens 2 Wochen vor dem Begutachtungstermin)
- Kostenlose §7a-Beratung in Anspruch nehmen — Berater können beim Antrag helfen
⚖️ Pflegegrad wurde abgelehnt
- Widerspruch innerhalb von 4 Wochen schriftlich einlegen — ein formloser Satz genügt
- MD-Gutachten bei der Pflegekasse anfordern und alle Angaben prüfen
- Kostenlose Unterstützung beim Sozialverband VdK oder ähnlichen Stellen holen
- Pflegeberater hinzuziehen — Widersprüche haben oft Erfolg
🏠 Pflegeperson fällt aus
- Verhinderungspflege beantragen (bis zu 3.539 € gemeinsames Budget mit Kurzzeitpflege)
- Kurzzeitpflege als stationäre Alternative prüfen
- Pflegedienst kurzfristig beauftragen — Entlastungsbetrag (131 €/Monat) einsetzen
- Pflegetelefon anrufen: 030 20 17 91 31 — Mo–Do 9–18 Uhr
Kostenlose Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI
Ein zertifizierter Pflegeberater in Ihrer Nähe begleitet Sie durch alle Schritte — von der Antragstellung bis zur Leistungsabrechnung. Komplett kostenlos.
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