
Beschreibung
Als anerkannte unabhängige Beratungsstelle für Pflegeberatung bin ich Ihre Ansprechpartnerin. Ich bin von den Landesverbänden der Pflegekassen zugelassen.
Angebote
Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI
Pflegeschulungen nach § 45 SGB XI
Qualifikationen
Gesundheits- und Krankenpflegerin
Bachelor of Science Pflege
Weiterbildung zur Pflegeberaterin §7a SGB XI sowie §45 SGB XI
Preisinformationen
Die Kosten für die Beratungen werden komplett von den Pflegekassen übernommen sobald ein Pflegegrad vorhanden ist. Ab Pflegegrad 2 ist der Beratungseinsatz verpflichtend 1 x pro Halbjahr wenn kein Pflegedienst involviert ist.
Die Kosten für die Pflegeschulungen für pflegende Angehörige werden auch komplett von den Pflegekassen übernommen.
