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Ihr Partner für Betreuungsdienst § 38 in Bonn

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Betreuungsdienst § 39 Betreuungsdienst § 45a Betreuungsdienst § 45b Pflegeberatung § 37.3 Kommt zu Ihnen (50 km) Videoberatung Nimmt neue Klienten anPflegeberatung & Alltagsbegleitung Antwortet: Innerhalb weniger Stunden 107 Aufrufe diesen Monat

Beschreibung

Anerkennung zur Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI: Qualifizierte Beratung für Pflegegeldempfänger.

Anerkanntes Angebot zur Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI (gemäß AnFöVO NRW)


Angebote

Beratung

Betreuungsangebote

Haushaltsnahe Hilfen

Begleitdienste


Qualifikationen

  • Examinierte Altenpflegerin: Fundierte Ausbildung und umfassende praktische Erfahrung.
  • Anerkennung zur Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI: Qualifizierte Beratung für Pflegegeldempfänger.
  • Anerkanntes Angebot zur Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI (gemäß AnFöVO NRW): Dies ermöglicht die Abrechnung von Betreuungs- und Entlastungsleistungen über die Pflegekasse(Durchführung der Verordnung über die Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag und Förderung der Weiterentwicklung der Versorgungsstruktur in Nordrhein-Westfalen (Anerkennungs- und Förderungsverordnung - AnFöVO). Anerkennung erteilt am 11.04.2025 durch zuständige Behörde Stadt Bonn.)
  • Umfassende Kenntnisse in individueller Beratung, empathischer Kommunikation und würdevoller Begleitung, insbesondere auch bei Demenzerkrankungen.
  • Erfahrung in der Durchführung digitaler Schulungs- und Beratungsangebote.
  • Spezifische Weiterbildungen im Bereich Coaching (Beratung in der Pflege nach § 45 und § 37 Abs. 3 SGB XI).
  • Regelmäßige Teilnahme an Fort- und Weiterbildungen, um stets auf dem neuesten Stand der pflegewissenschaftlichen Erkenntnisse und gesetzlichen Rahmenbedingungen zu sein.
  • Aktuelle Erste-Hilfe-Kenntnisse.


Preisinformationen

Für meine anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag nach § 45 SGB XI gilt folgender Stundensatz:

Stundensatz: 39,50 € (dies entspricht dem in NRW ab 19.02.2026 geltenden Höchstsatz für anerkannte Angebote)

Fahrtkostenpauschale: 5,00 € pro Einsatz.


Beratungseinsätze nach §37.3 SGB XI sind für Pflegebedürftige kostenfrei.

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