Zum 1. Januar 2025 traten in Deutschland zahlreiche Änderungen in der Pflegeversicherung in Kraft, die darauf abzielen, Pflegebedürftige und ihre Angehörigen finanziell zu entlasten und die Pflegequalität zu verbessern. Die Anpassungen betreffen sowohl die häusliche als auch die stationäre Pflege.​

  • Pflegegeld: Für die selbstorganisierte Pflege durch Angehörige oder Freunde wurden die Beträge um 4,5 % erhöht. Beispielsweise stieg das Pflegegeld bei Pflegegrad 2 von 332 € auf 347 € monatlich.
  • Pflegesachleistungen: Die finanziellen Mittel für ambulante Pflegedienste wurden ebenfalls um 4,5 % angehoben. Bei Pflegegrad 3 bedeutet dies eine Erhöhung von 1.432 € auf 1.497 € monatlich. ​
  • Entlastungsbetrag: Dieser flexibel einsetzbare Betrag stieg von 125 € auf 131 € monatlich und steht Pflegebedürftigen aller Pflegegrade zur Verfügung. ​
  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: Der monatliche Zuschuss für Verbrauchsmaterialien wie Desinfektionsmittel erhöhte sich von 40 € auf 42 €. ​

Leistungen für zeitlich begrenzte stationäre Pflege:

  • Kurzzeitpflege: Der jährliche Zuschuss für vorübergehende stationäre Pflege stieg von 1.774 Euro auf 1.854 Euro.
  • Verhinderungspflege: Bei Ausfall der Hauptpflegeperson können nun bis zu 1.685 Euro pro Jahr (vorher 1.612 Euro) für Ersatzpflege beantragt werden.

Ab dem 1. Juli 2025 werden die Budgets für Kurzzeit- und Verhinderungspflege zusammengelegt, sodass insgesamt 3.539 Euro pro Jahr flexibel für beide Leistungen genutzt werden können. ​

Wichtig: beide Budgets können ab dem 01.07.2025 auch flexibel ambulant/stundenweise bis zur Höchstsumme, den 3.539 €, genutzt werden.  Bis zum 30.6.2025 gilt die alte Regelung fort. Bis dahin kann die volle Summe der Verhinderungspflege stundenweise/ambulant genutzt werden und maximal dazu die Hälfte des KZP-Budgets. 

Vollstationäre Pflege:

Die Zuschüsse für die Unterbringung in Pflegeheimen wurden ebenfalls um 4,5 % erhöht. Bei Pflegegrad 4 bedeutet dies eine Steigerung von 1.775 € auf 1.855 € monatlich. ​

Trotz dieser Erhöhungen sind die Eigenanteile für Pflegebedürftige in Heimen gestiegen. Anfang 2025 lag der durchschnittliche Eigenanteil bundesweit bei 2.984 € monatlich, mit regionalen Unterschieden.

Weitere Anpassungen:

  • Digitale Pflegeanwendungen: Der monatliche Zuschuss für digitale Helfer in der Pflege stieg von 50 Euro auf 53 €. ​
  • Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: Der Zuschuss für Maßnahmen zur Anpassung des Wohnumfeldes wurde auf 4.180 € erhöht. ​

Diese Änderungen basieren auf dem Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) von 2023 und sollen die finanzielle Belastung von Pflegebedürftigen und deren Familien reduzieren sowie die Qualität der Pflegeleistungen erhöhen.

Hinterlassen Sie einen Kommentar