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Alle Anbieter für Haushaltshilfe § 38

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Was ist Haushaltshilfe nach § 38 SGB V?

Haushaltshilfe nach § 38 SGB V greift, wenn Versicherten die Weiterführung des Haushalts wegen Krankenhausbehandlung, einer Vorsorge- oder Reha-Leistung oder einer akuten schweren Erkrankung nicht möglich ist. Der Anspruch setzt in der Regel ein im Haushalt lebendes Kind unter 12 Jahren (oder mit Behinderung) voraus; viele Krankenkassen gewähren die Leistung per Satzung auch darüber hinaus. Sie kann bei anerkannten Haushaltshilfediensten in Anspruch genommen werden.

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