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Alle Anbieter für Haushaltshilfe § 24

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Was ist Haushaltshilfe nach § 24 SGB V?

Haushaltshilfe nach § 24 SGB V steht Versicherten zu, denen die Weiterführung des Haushalts wegen Schwangerschaft oder Entbindung nicht möglich ist und bei denen keine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt führen kann. Die Leistung wird von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen und ist zuzahlungsfrei.

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