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Was ist ein Betreuungsdienst nach § 45a SGB XI?
Betreuungsangebote nach § 45a SGB XI sind niedrigschwellige Angebote zur Unterstützung im Alltag. Sie richten sich an Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz und können über das Entlastungsbudget nach § 45b abgerechnet werden. Anbieter müssen von der zuständigen Landesbehörde anerkannt sein.


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