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Was ist Haushaltshilfe nach § 38 SGB XI?
Haushaltshilfe nach § 38 SGB XI greift wenn ein Versicherter wegen Krankheit, Rehabilitation oder Kurpflege den Haushalt nicht führen kann. Voraussetzung ist dass ein Kind unter 12 Jahren oder ein pflegebedürftiger Angehöriger im Haushalt lebt. Die Leistung wird von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen und kann bei anerkannten Haushaltshilfediensten in Anspruch genommen werden.


SalusMAX GmbH & Co. KG Pflegeberatung & Seniorenbegleitung
40545 Düsseldorf
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