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Was ist Haushaltshilfe nach § 24 SGB XI?
Haushaltshilfe nach § 24 SGB XI steht Versicherten zu, die wegen Schwangerschaft oder Entbindung den Haushalt nicht weiterführen können. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten wenn im Haushalt ein Kind unter 12 Jahren lebt oder ein pflegebedürftiger Angehöriger versorgt werden muss und keine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt führen kann.

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