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Was ist ein Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI?
Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen, sind verpflichtet regelmäßig einen Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI wahrzunehmen. Bei Pflegegrad 2 und 3 ist dies halbjährlich erforderlich, bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich. Der Besuch dient der Sicherung der Pflegequalität und wird von zugelassenen Pflegeberatern durchgeführt.









Schmitz Pflegeberatung & Betreuungsdienst
56746 Kempenich
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